Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Tätigkeit

1.1 Die Firma Isarwinkel Immobilien e.K. führt entgeltlich als Makler eine Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit für ihre Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus.

1.2 Im Rahmen ihrer Tätigkeit ist es der Firma Isarwinkel Immobilien e.K. ausdrücklich gestattet, für beide Vertragsparteien des beabsichtigten, nachgewiesenen oder zu vermittelnden Vertragsverhältnisses als Makler tätig zu werden. Eine solche Doppeltätigkeit ist auch dann erlaubt, wenn die Firma Isarwinkel Immobilien e.K. von einer Vertragspartei mit einem sogenannten Alleinauftrag ausgestattet wurde oder die Firma Isarwinkel Immobilien e.K. für beide Vertragsparteien als Vermittlungsmakler auftritt.

2. Haftungsbeschränkung

Sämtliche Angaben über das vermittelte oder nachgewiesene Objekt stammen ausschließlich vom Verkäufer/ Vermieter. Die Firma Isarwinkel Immobilien e.K. haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben nur dann, wenn diese grob fahrlässig oder vorsätzlich übernommen worden sind. Dies gilt auch, wenn diese Angaben, Informationen oder wesentliche Merkmale des Objekts im Exposé, Prospekt oder in den Vertragsunterlagen aufgenommen wurden.

3. Verschwiegenheitserklärung

3.1 Sämtliche Angebote, Angaben und Informationen über Objekte sind ausschließlich für den von der Firma Isarwinkel Immobilien e.K. angesprochenen Interessenten und Empfänger bestimmt. Dieser ist verpflichtet die durch die Tätigkeit der Firma Isarwinkel Immobilien e.K. erlangten Informationen und Angaben streng vertraulich zu behandeln. Der Interessent darf weder die von der Firma Isarwinkel Immobilien e.K., noch die durch den Vertragspartner selbst in Erfahrung gebrachten Angaben über das Vertragsobjekt an Dritte weitergeben.

3.2 Gibt der Empfänger dennoch die hierdurch erhaltenen Informationen und Nachweise an Dritte weiter und kommt es zum Abschluß eines Vertrages mit einem hierdurch unmittelbar oder mittelbar informierten Dritten, so ist der von der Firma Isarwinkel Immobilien e.K. angesprochene Interessent und Empfänger der Informationen verpflichtet diejenige Provision zu entrichten, die im Falle eines von der Firma Isarwinkel Immobilien e.K. vermittelten Vertragsabschlusses entstanden wäre.

3.3 Die Besichtigung eines angebotenen Objektes hat grundsätzlich nur zusammen mit einem Mitarbeiter der Firma Isarwinkel Immobilien e.K. zu erfolgen. Sofern der Interessent vorab die Lage des angebotenen Objektes besichtigt, hat dies besonders diskret zu erfolgen.

3.4 Der Auftraggeber hat sämtliche ihm vom Auftragnehmer übergebenen Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklichem, schriftlichem Einverständnis des Auftragnehmers gestattet. Für dem Auftraggeber überlassene Unterlagen wie z. B. Exposés, überarbeitete Pläne, Listen usw., macht der Auftragnehmer ein Urheberrecht geltend und kann bei Zuwiderhandlung vom Auftraggeber Schadenersatz sowie die Erstattung der Kosten für die widerrechtlich verwendeten Unterlagen verlangen.

4. Vorkenntnis

4.1 Ist dem Empfänger eines Angebotes oder Nachweises das angebotene bzw. nachgewiesene Objekt bereits bekannt so ist er verpflichtet, dies der Firma Isarwinkel Immobilien e.K. innerhalb von sieben Tagen ab Zugang des Angebotes oder Nachweises in Schriftform mitzuteilen. Die Mitteilung muß überprüfbar darüber Aufschluß geben, woher der Interessent das Objekt kennt.

4.2 Andernfalls ist der Interessent verpflichtet, die der Firma Isarwinkel Immobilien e.K. entstandenen und noch erwachsenden Unkosten aus ihrer im Hinblick auf dieses Objekt zugunsten des Interessenten entfalteten Tätigkeit zu ersetzen. Hierzu gehört auch der Ersatz der entgangenen Gesamtprovision.

4.3 Wird dem Interessenten ein von der Firma Isarwinkel Immobilien e.K. angebotenes Objekt später direkt über Dritte noch einmal angeboten, so ist er verpflichtet, seine Vorkenntnis bekanntzugeben und Dienste eines weiteren Vermittlers abzulehnen.

5. Ersatzgeschäft

Der Firma Isarwinkel Immobilien e.K. steht auch dann die vereinbarte Provision zu, wenn anstelle des eingeleiteten ein wirtschaftlich gleichwertiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.

6. Vergütung

6.1 Die Provision entsteht mit dem formgültigen Abschluß eines Vertrages betreffend das nachgewiesene bzw. vermittelte Geschäft. Mit Abschluß dieses Vertrages ist die Provision zur Zahlung fällig. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später wieder aufgelöst, abgeändert, angefochten oder aus sonstigen Gründen unwirksam werden sollte.

6.2 Sofern nicht individuell und unter Beachtung der Schriftform abweichend vereinbart, schuldet der Kunde der Firma Isarwinkel Immobilien e.K. eine Vergütung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
Bei Abschluß eines Kaufvertrages hat der Käufer und/oder der Verkäufer 3% zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem vereinbarten Kaufpreis einschließlich desjenigen Wertes aller sonstigen Leistungen, die der Käufer als Teil des Gesamtkaufpreises übernimmt, zu zahlen.
Bei Abschluß eines Erbpachtvertrages hat der Grundstückseigentümer und/oder der Erbbauberechtigte 3% aus dem Zwanzigfachen einer Jahrespacht mindestens aber EUR 1.000,- zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
Bei Erwerb im Zwangsversteigerungsverfahren hat der Erwerber des Objektes 3% zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer aus seinem Gebot, einschließlich desjenigen Wertes aller sonstigen Leistungen, die der Erwerber als Teil des Gesamtgebotes übernimmt, zu zahlen.
Bei Pacht oder gewerblicher Miete hat der Pächter/Mieter und/oder Verpächter/Vermieter 3% zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer aus der Summe der bis zum Ende der Verträge sich summierenden Nettopacht- bzw. Nettomietzinsen, mindestens aber drei Nettomonatsmieten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, zu zahlen. Bei Wohnraummietvertägen hat der Mieter zwei Nettomonatsmieten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.

6.3 Lehnt der Auftraggeber einen vom Auftragnehmer nachgewiesenen Käufer oder Mieter ohne vorliegen eines wichtigen Grundes ab, so ist der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer zum Ersatz der Gesamtprovision verpflichtet, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber und/oder dem Käufer bzw. Mieter bei Abschluß eines formgültigen Vertrages berechnet hätte.

7. Verjährung

Sämtliche gegen die Firma Isarwinkel Immobilien e.K. gerichteten Schadensersatzansprüche, egal aus welchem Rechtsgrund, verjähren innerhalb von drei Jahren noch Entstehen des Anspruchs oder spätestens noch Beendigung des Auftrages.

8. Schriftformklausel

Sämtliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftformklausel selbst.

9. Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten solche Regelungen, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommen, was nach Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich gewollt war.

Isarwinkel Immobilien e.K.
Karwendelstr. 4
D-83661 Lenggries
Telefon 0 80 42 - 50 399 50
Telefax 0 80 42 - 50 399 51